Kircheneintritt
Wir möchten Sie hier informieren über den Vorgang eines Eintritts in die Evangelische Kirche. Falls sie nicht getauft sind, würde mit Ihrer Taufe die Mitgliedschaft begründet. Ansonsten gilt Ihre Taufe „für immer und ewig“ sowohl bei einem Wiedereintritt wie auch bei einem Konfessionswechsel.
In beiden Fällen gibt es sowohl amtliche „Papiere“ wie auch den persönlichen Vollzug. Zum ersten müssen Sie die Bescheinigung des Amtsgerichts über Ihren Austritt vorlegen, zum zweiten ein Gespräch mit Ihrem Pfarrer vereinbaren. Der Eintritt selbst – mit Frage und Antwort – kann verschieden gestaltet werden, zB im Gottesdienst oder im kleinen Rahmen unter Mitwirkung eines Presbyters. Gerne können Sie sich einen Bibelvers dazu wünschen. Wir melden Ihren Eintritt von Amts wegen und sie werden somit kirchensteuerpflichtig. Sie bekommen ggf. eine Bescheinigung für Ihren Arbeitsgeber. Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Gemeindeleben teilzunehmen.